
Die aktuelle Situation Irans – Das unvermeidliche Ergebnis des Aufstands gegen die konstitutionelle Regierung Irans
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Die Islamische Republik Iran, die infolge eines fundamentalistischen Aufstands gegen die Rechtsstaatlichkeit und die konstitutionelle Regierung Irans im Jahr 1979 errichtet wurde, stellt eine der untypischsten und widersprüchlichsten Regierungsformen der modernen Ära dar. Ihre Außenpolitik ist von Feindseligkeit und Aggression geprägt, ihre Innenpolitik von Grausamkeit, Unterdrückung sowie von endloser Korruption und moralischer Verkommenheit innerhalb der Machthabenden Klasse.
Was jedoch oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass dieser Zustand das unvermeidliche Ergebnis jenes Aufstands ist, der gegen die Interessen der Nation und landesfeindlich gerichtet war.
Einige politische Akteure, die sich 1979 am Aufstand gegen die rechtsstaatliche und konstitutionelle Regierung Irans beteiligten, jedoch aufgrund von Ruhollah Khomeinis Machtstreben und der Monopolstellung seiner islamistischen Gefolgsleute nicht an die Macht gelangten, behaupten heute schamlos, dass der Aufstand von 1979 zu einem besseren Ergebnis hätte führen können. Sie erklären, Chomeini und die Islamisten hätten ihre Revolution „gestohlen“.
Diese Gruppen, die hauptsächlich aus linken Bewegungen, der Nationalen Front, der Freiheitsbewegung und ähnlichen Organisationen bestehen, haben in den vergangenen Jahrzehnten versucht, ihre politische Rhetorik durch die Reformbewegung innerhalb der Islamischen Republik neu zu definieren und sich auf diese Weise gesellschaftliche Anerkennung zurückzuerlangen.
In diesem Text wird die große Lüge jener Rebellen untersucht, die in ihrem Streben nach Macht scheiterten. Zudem wird dargelegt, dass die heutige Regierungsstruktur in Wahrheit die direkte Konsequenz der Diskurse der Rebellen von 1979 ist und dass der Begriff der „Reform“ innerhalb dieses Systems jeglicher Bedeutung entbehrt.
Erstens – Eine Lüge namens Enteignung der Revolution
Die Aufständischen von 1979 können keineswegs behaupten, dass ihnen nach der Revolution der Staat gestohlen wurde, denn es wurde überhaupt kein Staat im modernen Sinne gegründet, der überhaupt hätte gestohlen werden können! Die Aufständischen – ob religiös, nicht religiös oder antireligiös – litten und leiden in vielfacher Hinsicht unter erheblichen Mängeln, insbesondere unter einem gravierenden Mangel an Realismus und Verbundenheit mit dem eigenen Land. Ihr größtes Defizit jedoch liegt in ihrem unzureichenden Wissen über Politik und Recht, und insbesondere über die Rechtsphilosophie zur Gründung eines Staates.
Sie haben niemals verstanden – und werden es auch niemals verstehen –, dass in Iran, in der Abwesenheit der monarchischen Ordnung, keine Möglichkeit zur Gründung eines Staates existiert – oder zumindest bis auf Weiteres nicht gegeben ist. Ohne diese Institution steht das Fundament des Landes am Rande der Vernichtung. Keine andere Institution oder kein anderes Mittel ist in der Lage, einen Staat zu gründen – abgesehen von der Religion, die jedoch lediglich eine Ordnung oder ein Quasi-Staatsgebilde in vormoderner Form zu etablieren vermag!
Wenn man sämtliche Werke und Inhalte untersucht, die von den Akteuren des Aufstands von 1979 produziert wurden, wird man keine einzige Zeile zur Rechtsphilosophie der Staatsinstitution finden! Keine einzige Zeile über die politische Philosophie von Demokratie, Freiheit oder Menschenrechten. Stattdessen findet sich in all ihren Schriften nur Fortschrittsfeindlichkeit, Westfeindlichkeit, der Anstachelung von Hass gegen die Monarchie und das Entwicklungsprogramm der Pahlavi-Ära sowie inhaltslose, parolenhafte Texte gegen die Außenpolitik jener Zeit, insbesondere gegen die Beziehungen zum Westen.
Was die Aufständischen über die Gründung eines Staates nicht verstanden haben – und was sie bis heute nicht verstehen wollen, ist Folgendes:
In der modernen Welt kann ein Staat nur mit einer der drei folgenden Methoden gegründet werden. Die erste Methode – die sich insbesondere für ein historisch gewachsenes Land wie Iran eignet – besteht darin, einen Staat auf der Grundlage jahrhundertealter Herrschaftstraditionen wie der Monarchie oder des Kaiserreichs zu gründen und diese mit modernen Konzepten zu verbinden. Die beiden anderen Methoden sind vielmehr für neu gegründete Staaten von Bedeutung: Erstens die Gründung eines Staates auf Grundlage ethnischer oder rassischer Identität, und zweitens die Gründung eines Staates durch eine Unabhängigkeitsbewegung – sei es als Befreiung von kolonialer oder fremder Besatzung oder durch die Abspaltung eines größeren Staates. Abgesehen von diesen drei Möglichkeiten ist es nicht möglich, einen Staat zu gründen.
Mit Religion, wie bereits erwähnt, kann lediglich eine Quasi-Staatsordnung oder eine vormoderne Ordnung geschaffen werden. Doch die Aufständischen glaubten, sie könnten einen Staat auf der Basis von Parteien, Organisationen und Ideologien errichten! Noch katastrophaler war jedoch, dass sie nicht einmal in der Lage waren, funktionierende und strukturierte Parteien oder Organisationen zu gründen – sie hatten schlichtweg nicht die nötigen Fähigkeiten dazu. Eine Partei oder Organisation kann nur im Rahmen eines gefestigten Staates entstehen, an Wahlen teilnehmen, diese gewinnen, eine Regierung bilden und politische Aktivitäten im Einklang mit den Gesetzen durchführen. Doch eine Gruppe von Aufständischen, die sich als halborganisierte Bewegung gegen den Staat und die grundlegenden Prinzipien des Landes erhebt, kann sich nicht einfach hinsetzen und einen Staat erschaffen.
Selbst politische Ideale können nur im Rahmen eines gefestigten Staates verwirklicht werden – keinesfalls in einem herrenlosen Chaos! Unabhängig von der Art des Ideals: Ein Sozialist wie Jeremy Corbyn von der britischen Labour-Partei könnte seine politischen Visionen nur innerhalb der konstitutionellen Ordnung des Vereinigten Königreichs umsetzen, und das nur, wenn er durch das Volk gewählt worden wäre. Diese offensichtliche Wahrheit haben die Akteure des Aufstands von 1979 niemals verstanden. Mit Unvernunft, Leichtsinn und Abenteurertum haben sie das Land ins Nichts geführt – in eine Ära der Staatenlosigkeit, Gesetzlosigkeit, Unordnung und des Chaos.
Für die Etablierung einer Demokratie im Iran muss zunächst ein Staat (State) geschaffen werden. Oder das unvollendete Projekt der Staatsgründung, das 1979 gestoppt wurde, muss mit Reformen fortgesetzt werden. Es gibt keinen dritten Weg. Es muss ein funktionierender Staat existieren, damit innerhalb seiner Strukturen eine demokratische Regierung (Government) etabliert werden kann. Auch echte politische Parteien entstehen in der Regel als Resultat eines langfristigen Prozesses der Staatsbildung – über Jahre, Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten hinweg.
Beispiele hierfür sind:
- Die Entstehung der Parteien Federalists, Whigs, Demokraten und Republikaner in den USA im 18. und 19. Jahrhundert.
- Die Gründung der Konservativen, Whigs, Liberaldemokraten und der Labour Party im Vereinigten Königreich.
- Die Schaffung der Republikanischen Volkspartei (CHP) in der Türkei.
Selbst die Rastakhiz-Partei, die in den 1970er Jahren im Iran ins Leben gerufen wurde, war ein Produkt des Staatsbildungsprozesses. Der verstorbene Dariush Homayoun1 erklärte, dass die Rastakhiz-Partei in gewisser Weise nach dem Modell der CHP in der Türkei gegründet wurde – einer Partei, die von Atatürk ins Leben gerufen wurde, bevor sich später andere Parteien in der Türkei bildeten.
Doch die Aufständischen sind bis heute in ihrer Auffassung naiv und glauben immer noch, dass es ausreicht, wenn sich ein paar Personen zusammenschließen, ein Parteiprogramm basierend auf ihrem begrenzten Verständnis politischer Ideologien verfassen und eine Zeitschrift oder ein Bulletin drucken – und schon sei eine Partei gegründet!
Zweiter Punkt – Keine Abweichung des Aufstands von 1979
Die Angelegenheit ist so eindeutig und unmissverständlich, dass sie keiner langwierigen Erklärung bedarf! Die Aufständischen haben während ihres dreißigjährigen Kampfes gegen die Regierung der Pahlavi-Ära sowie in den darauffolgenden vierzig Jahren der fortwährenden Schuldzuweisungen und des anhaltenden Widerstands gegen die Pahlavis in der Islamischen Republik über alles gesprochen und geschrieben – außer „Iran“ und den rechtlichen Konzepten, die für das Land von entscheidender Bedeutung sind!
Da viele iranische Intellektuelle nach der goldenen Ära der konstitutionellen Revolution, welche sich während der Pahlavi-Zeit gegen die iranische Moderne stellte, nicht nur kaum etwas über Iran wussten, sondern sogar eine beinahe reflexhafte Abneigung gegenüber dem bloßen Hören dieses Begriffs entwickelten und noch immer entwickeln, hatten und haben sie an diesem Tisch des Diskurses nichts zu sagen. Sie verstehen nicht, dass wir zunächst einen „Iran“ in der Form eines Staates benötigen, um innerhalb dieses Rahmens Demokratie und Menschenrechte zu realisieren?! Sie begreifen nicht, dass jede politische und rechtliche Idee nur in einem stabilen, beständigen Land mit einem „fundamentalen Staat“ verwirklicht werden kann und dass solche Ideen in einem Dschungel, in dem jeder Wolf und Schakal ein Stück für sich beansprucht, keinerlei Bedeutung haben.
Einige der iranischen Intellektuellen, die sich gegen die „konstitutionelle Monarchie Irans“ stellten, sind seit dem Einmarsch der Alliierten in den Iran im August 1941 von Hochmut und Überheblichkeit erfüllt. Sie hielten ihre literarischen Phrasen für politisches und soziales Denken und reduzierten im Laufe der Zeit die Politik und das Politische zu einem bloßen Anhängsel von Literatur und Rhetorik. Seit Jahren speisen sie die Gesellschaft ohne Widerspruch mit wertlosen Texten, die von künstlich aufgeblähter Prosa, Selbstvergötterung und rhetorischer Selbstdarstellung durchzogen sind, und bis heute wagte niemand, ihnen ernsthaft zu widersprechen!
Die Nutzung der unermesslichen Möglichkeiten der Literatur – insbesondere der goldenen persischen Literatur –, das kunstvolle Schreiben sowie die damit verbundenen Lobeshymnen verleihen dem Menschen eine trügerische Erhebung, die ihn glauben lässt, in einem Elfenbeinturm der Wahrheit und Moral zu residieren!
Es ist unerlässlich, dass diese Individuen endlich erkennen, dass die von ihnen errichtete Position nichts anderes als eine trügerische Illusion darstellt. Es muss ihnen bewusst gemacht werden, dass sie einen erheblichen Anteil an der gegenwärtigen Katastrophe tragen. Vielmehr sollten sie sich schämen und die Verantwortung für das, was sie angestoßen haben, übernehmen, anstatt weiterhin Forderungen zu stellen. Jahrzehntelang bestand ihre gesamte Bestrebung darin, den Hass gegen die Moderne und gegen die Institution der Monarchie zu schüren, und in ihrer Verhinderung beider waren sie erfolgreich. Was verbleibt ihnen noch zu verlangen?
Es ist geradezu absurd, zu glauben, dass aus ihrer Revolution eine Demokratie hervorgehen könnte. Durch ihr Handeln haben sie jene essentiellen Prozesse zum Erliegen gebracht, die möglicherweise zu einer demokratischen Ordnung im Iran hätten führen können.
Auch aus einer juristischen Perspektive betrachtet, stellt das gegenwärtige System im Iran das unvermeidliche Resultat des Handelns sämtlicher Revolutionäre dar. In den fünf Wahlen des Jahres 1979 hatten alle Revolutionäre uneingeschränkten Zugang zur freien Wahl. Von Massoud Rajavi, Abdulrahman Ghassemlou, Ahmad Moddati und Dariush Forouhar bis hin zu Abolqasem Khazali, Ali Khamenei und Mohammad Yazdi – jeder von ihnen war als Kandidat präsent.
Diese Revolutionäre organisierten selbst die Wahl zur Verfassungsgebenden Versammlung, deren Debatten und Beschlüsse das Konzept der Velayat-e Faqih (Herrschaft des Rechtsgelehrten) hervorbrachten.
Wenngleich die Revolutionäre in ihrer gesamten sogenannten „Kampfzeit“ keinerlei fundierte rechtswissenschaftliche Abhandlung über die Gründung eines Staates vorlegten, so stellt sich die Frage, auf welcher Basis sie eine andere Regierungsform als die Herrschaft des Rechtsgelehrten nach der Revolution zu erwarten wagten. Für diejenigen, die nicht absichtlich in Ignoranz verharren, ist das Verständnis dieser Tatsachen durchaus nachvollziehbar.

In dreißig Jahren des Kampfes gegen die „konstitutionelle Monarchie Irans“ wurden lediglich zwei pseudo-juristische, aber in keiner Weise rechtsverbindliche Schriften von den Gegnern verfasst.
- „Velayat-e Faqih“ von Ruhollah Chomeini
- „Ummat und Imamat“ von Ali Shariati
Der Geistliche Seyyed Mohammad Beheshti vereinte diese beiden Theorien und leitete daraus den fünften Artikel der Verfassung der Islamischen Republik Iran ab – den Artikel zur Herrschaft des Rechtsgelehrten. Mit wenigen Stunden an Redezeit, gepaart mit seiner Überzeugungskraft und rhetorischen Meisterschaft, gelang es ihm, die Abgeordneten der Verfassungsgebenden Versammlung (auch bekannt als Expertenrat für die Verfassung) zu überzeugen, für diesen Artikel zu stimmen – ein Erfolg, der ihm zuteilwurde.
Zur Formulierung dieses Artikels stützte sich Beheshti unmittelbar auf diese beiden pseudo-juristischen Werke. Dabei ist offensichtlich, dass weder Chomeinis Konzept der Velayat-e Faqih noch Shariatis Vorstellung von Ummat und Imamat das Potenzial besaßen, die Grundlage einer rechtsstaatlichen Institution zu bilden. Es war Beheshti, der durch geschickte Manipulation und sophistische Argumentation diese beiden Theorien vereinte und damit die heutige, pseudo-rechtliche Herrschaft des Rechtsgelehrten erschuf. Sowohl der Wortlaut von Artikel 5 als auch Beheshtis Reden in der Verfassungsgebenden Versammlung belegen unmissverständlich diesen entscheidenden Punkt. Diese beiden Werke waren nicht einmal das Resultat philosophischer oder intellektueller Anstrengungen. Vielmehr handelte es sich um bloße Sammlungen von Vorlesungsnotizen:
- „Velayat-e Faqih“ stellt die Niederschrift von Chomeinis Vorlesungen an der theologischen Hochschule in Nadschaf dar.
- „Ummat und Imamat“ von Ali Shariati ist die Mitschrift zahlreicher Vorträge, die er im Islamischen Ingenieursverband – einer von Mehdi Bazargan geleiteten Vereinigung – gehalten hatte.
Die Aufständischen von 1979 sollten sich der Tatsache stellen und akzeptieren, dass sie genau das geerntet haben, was sie selbst gesät haben. Sollten sie mit dem Ergebnis unzufrieden sein, so ist es unerlässlich, dass sie in der Lage sind, ihr eigenes Handeln kritisch zu hinterfragen. Sie müssen die Wahrheit erkennen, dass aus ihren unzähligen rhetorischen Wortspielen und literarischen Reden niemals ein solides rechtliches System hätte hervorgehen können. Als sie durch ihren Aufstand die jahrhundertealte Institution der Monarchie stürzten, die sich auf dem Weg der Modernisierung Irans befand, war es nur eine Frage der Zeit, bis die religiöse Institution an deren Stelle trat – und diese zwangsläufig das Land in die Epoche vor Beginn des Prozesses der Gründung eines modernen Staates im Iran zurückführte.
Eine Revolution, deren Führung ein islamistischer Geistlicher übernahm und die kein strukturiertes rechtliches Fundament besaß, konnte keine andere Konsequenz nach sich ziehen als das, was der Iran in den letzten vier Jahrzehnten erlebte.
Anstatt ihre Verantwortung auf andere zu verschieben, müssen sie sich unweigerlich ihrer eigenen Handlungen stellen. Es ist an der Zeit, dass sie für ihren schwerwiegenden Fehler – die Zerstörung der konstitutionellen Monarchie Irans und deren Ersetzung durch eine pseudo-rechtliche Institution – zur Rechenschaft gezogen werden.
Quellen:
- Adamiyat, Fereydoun (1975), „Unordnung im historischen Denken“, 2. Auflage, Teheran, Kharazmi Verlag.
- Bazargan, Mehdi (1989), „Die iranische Revolution in zwei Phasen“, 2. Auflage, Teheran, Qalam Verlag.
- Chomeini, Ruhollah (2003), „Velayat-e Faqih (Die Herrschaft des Rechtsgelehrten)“, 18. Auflage, Teheran, Orouj Verlag.
- Shariati, Ali (2008), „Gesammelte Werke, Band 27: Wiedererkennung der iranisch-islamischen Identität“, 4. Auflage, Teheran, Chapakhsh Verlag.
- Shariati, Ali (1977), „Ummat und Imamat“, 2. Auflage, Teheran, Qalam Verlag.
- Enayat, Hamid (2011), „Das politische Denken des zeitgenössischen Islams“, übersetzt von Bahaoddin Khoramshahi, 8. Auflage, Teheran, Kharazmi Verlag.
- Qasemzadeh, Qasem (1963), „Verfassungsrecht Irans“, 2. Auflage, Teheran, Universität Teheran Verlag.
- Tabatabai, Javad (2019), „Nation, Staat und Rechtsstaatlichkeit – Eine Untersuchung über Text und Tradition“, 2. Auflage, Teheran, Minouye Kherad Verlag.
- Dariusch Homayun war ein iranischer Journalist und Politiker. Zu Beginn der Herrschaft Mohammad Reza Pahlavis war er politisch aktiv und Mitglied der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei Irans (SUMKA). Während der Amtszeit von Dschamschid Amusegar war er vom 7. August 1977 bis zum 27. August 1978 Minister für Information und Tourismus sowie Regierungssprecher. Zudem war er zeitweise stellvertretender Generalsekretär der Rastachiz-Partei. ↩︎